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Nutzung von städtischen Sport- und Bäderanlagen der Stadt Zwickau ab 23.02.2022

Der Freistaat Sachsen hat in seiner neuen Corona-Notfall-Verordnung Lockerungen bekannt gegebenen.

Diese sind bereits ab heute, 23.02.2022, bis zunächst 03.03.2022 gültig. Die Lockerungen im Sport beziehen sich hierbei auf das Sporttreiben auf Außenanlagen.

Das Sporttreiben auf Außensportanlagen ist anstatt wie zuletzt nur mit 2G ab heute mit 3G möglich. Es gilt weiterhin: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen einen 3G-Nachweis erbringen, insofern sie keiner Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen.

Alle anderen Regelungen der letzten Verordnung bleiben unverändert bestehen.

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